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Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen

Ein Terrassendach erfordert zunächst eine gute Planung und Beratung von einem Architekten oder Statiker und in vielen Fällen eine offizielle Baugenehmigung von der zuständigen Behörde. Die Bedingungen für Genehmigungen sind oft nicht eindeutig formuliert und sind in den einzelnen Bundesländern stark unterschiedlich.

Welches Baurecht gilt für Terrassenüberdachungen?

  • Für den Bau einer Terrassenüberdachung muss sowohl das private-, als auch das öffentliche Baurecht beachtet werden
  • Rechte und Pflichten gegenüber Nachbarn fallen unter das private Baurecht
  • Für sonstige, eher technische Vorschriften zum Bauvorhaben gilt das öffentliche Baurecht
  • Der Besuch des örtlichen Bauamts ist nicht immer notwendig

Im weiteren Verlauf erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Genehmigungen nicht notwendig sind. Jedoch empfehlen wir stets, Ihr Bauvorhaben vorab mit dem zuständigen Bauamt und Ihren Nachbarn abzuklären.

Wir haben die wichtigsten Fragestellungen für Sie beantwortet:

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?

Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt von diesen Faktoren ab:

  • In welchem Bundesland wohnen Sie?
  • Gegebenheiten rund um das Baugrundstück
  • Maße des Bauvorhabens (Größe, Höhe, Tiefe)
  • Mindestabstände zum Nachbarn (i.d.R. 3 Meter)
  • Schneelastgrenzen
  • statische Anforderungen
  • zugelassene Baustoffe
  • Brandschutzbestimmungen
  • Denkmalschutz
  • Belüftung und Belichtung der hinter der Überdachung liegenden Aufenthaltsräume des Gebäudes
  • Ist die Terrassenüberdachung Teil eines genehmigungspflichtigen Bauprojekts?

Wir empfehlen Ihnen vorab mit dem Bauamt in Verbindung zu treten und Ihren Bau anzukündigen. Das Bauamt wird Ihnen anschließend mitteilen, was Sie zu berücksichtigen haben.

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung sein ohne Baugenehmigung?

  • Die Regularien für den Bau einer Terrassenüberdachung sind bundesweit nicht einheitlich.
  • In vielen Fällen weichen die Bauplanungsrechte sogar zwischen Regionen und Gemeinden ab.
  • Jede Region hat ein eigenes Bauamt und somit auch eigene Baurechte.

Bedingungen für Terrassenüberdachungen ohne Genehmigung je Bundesland

  • Baden-Württemberg: im Innenbereich bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern
  • Bayern: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
  • Berlin: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
  • Brandenburg: bis zu maximal 20 m² Grundfläche und 75 m³ umbautem Raum
  • Bremen: bis zu einer Tiefe von 3 Metern
  • Hamburg: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m² sowie bei untergeordneten Überdachungen
  • Hessen: Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO
  • Mecklenburg-Vorpommern: bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe
  • Niedersachsen: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
  • Nordrhein-Westfalen: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4,5 Metern
  • Rheinland-Pfalz: bis zu 50 m³ unbeheizter Raum
  • Saarland: bis zu einer Fläche von 36 m² und einer Tiefe von 4 Metern
  • Sachsen: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
  • Sachsen-Anhalt: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern
  • Schleswig-Holstein: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern
  • Thüringen: bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern

Diese Angaben sind ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Daher sollten Sie sich vor Ihrem Bauvorhaben stets bei Ihrem zuständigen Bauamt erkundigen.

Können Nachbarn Ihre Terrassenüberdachung verhindern?

Um späteren Streitfällen vorzubeugen, sollten Sie sich im Voraus eine unterzeichnete Zustimmung bzw. Genehmigung von jedem Nachbarn einholen. Wichtig ist es insbesondere dann, wenn die Abstände (in der Regel 3 Meter) oder andere Bedingungen nicht eingehalten werden können. Können alle Vorschriften eingehalten werden, dann reicht es aus den Nachbarn mit einer Kopie der Baugenehmigung von dem Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen.

Vorgehensweise beim Bauantrag

Zur Vorlage beim örtlichen Bauamt benötigen Sie folgendes:

  • Ausgefülltes Bauantragsformular
  • Beschreibung des Bauvorhabens mit Bauzeichnung
  • Kostenkalkulation
  • Statische Berechnung von einem Statiker
  • Aktueller Lageplan des Baugrundstücks vom Vermessungsamt
  • Finanzen zum Begleichen der Bauantragskosten (abhängig von den Baukosten)

Auch hierbei gelten abweichende Voraussetzungen zwischen den einzelnen Bauämtern. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem örtlichen Bauamt.

Welche Folgen haben Regelverstöße beim Bau ohne Genehmigung

  • Es gibt unter Umständen die Möglichkeit einer nachträglichen Baugenehmigung.
  • Im schlechtesten Fall kann ein Rückbau oder Abriss verordnet werden.
  • Diese Maßnahmen können ggf. mit einer zusätzlichen Strafzahlung verbunden sein.
  • Im staatlichen Bußgeldkatalog für Baugenehmigungen erfahren Sie die Ausmaße möglicher Strafzahlungen.
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